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Während des Betriebs darf der Saunaofen nicht berührt werden, wegen der Verbrennungsgefahr. Ausnahme: Öffnen der Saunaofen-Türe (von rechts!) zum befeuern.
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Die Saunatür darf nicht verstellt werden und muss komplett geöffnet werden können.
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Es dürfen keine Gegenstände neben, in oder auf den Saunaofen gelegt werden.
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Kinder dürfen nicht unbeaufsichtigt in die Sauna, auch wenn diese außer Betrieb ist.
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Die Sauna darf nicht unter Drogen- und Alkoholeinfluss genutzt werden.
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Die Sauna darf nicht unter Bäumen, Dächern, Vordächern, Carports oder in Waldbrand gefährdeten Gebieten betrieben werden.
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Die Sauna darf nur auf autorisierten Flächen abgestellt werden.
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Das Saunakonzentrat darf nicht getrunken werden und muss entsprechend der Anweisung verdünnt werden.
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Es sind nur spezielle Saunakonzentrate zu benutzen. Liquids für E-Zigaretten dürfen nicht benutzt werden, auch keine ätherischen Öle für Duftlampen, etc.
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Das Saunakonzentrat darf nicht mit Schleimhäuten in Berührung gelangen.
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Es dürfen keine Tiere mit in die Sauna genommen werden.
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Es dürfen sich keine geistig oder körperlich beeinträchtigen Personen unbeaufsichtigt in der Sauna aufhalten.
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Schmuck und Uhren müssen vor dem Saunagang entfernt werden, da diese erhitzen oder beschädigt werden können.
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In der Sauna darf kein Feuer gemacht werden, außer im Saunaofen.
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In der Sauna darf nicht geraucht werden.
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Die Sauna sollte textilfrei betreten werden. Handtücher sind entsprechend unterzulegen – „Kein Schweiß auf Holz“
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Schuhe jeglicher Art müssen vor der Sauna ausgezogen werden.
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Es dürfen keine leicht brennbaren Materialien mit in die Sauna genommen werden.
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Die Sauna muss immer vor Betrieb gesichert (Stützrad, vier Stützen, Handbremse)
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Die Saunasteine sind nicht zum Grillen geeignet und verboten.
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Die Saunasteine dürfen nicht durch andere Steine, z. B. Lavasteine ersetzt werden.
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Ofen und Sauna dürfen nicht mir Reinigungsmitteln gereinigt werden. Dies erledigt der Vermieter nach jeder Benutzung mit speziellen Reinigungsmitteln.
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Es dürfen keine explosiven Stoffe, z. B. Deo-Dosen mit in die Sauna genommen werden.
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Es darf kein Alkohol in der Sauna als Aufguss verwendet werden.
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Der Saunaofen darf nicht mit Spiritus, etc. an- oder befeuert werden!
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Es darf sich kein Alkohol in der Sauna befinden – Explosionsgefahr.
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Jegliche Art von elektronischen Geräten, z. B. Handy, darf nicht in die Sauna mitgenommen werden, weil diese durch die Hitze beschädigt werden könnten.
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Seide und Polyesten sind nicht geeignet für die Benutzung in der Sauna.
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Im Fahrbetrieb muss der Ofen gesichert werden. Eine Einweisung hierzu erfolgt bei erster Übergabe.
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Bei Missachtung dieser Nutzungsbedingungen, ist der Mieter (m/w/d) gegenüber dem Vermieter schadensersatzpflichtig!
Diese Nutzungsbedingungen sind Bestandteil des jeweiligen Mietvertrages und werden durch Unterschrift vom Mieter (m/w/d) anerkannt.